- Ahlumer Str. 90 a • 38302 Wolfenbüttel
- 05331 / 97 31-0
- kontakt@tomkowiak.de
Werde ich auch im Alter noch eigenständig und selbstbestimmt in den eigenen vier Wänden leben können? Um diese Frage mit „JA“ zu beantworten ist es ratsam, bereits bei der Planung des Wohnumfeldes einige Grundsätze zur barrierefreien Gestaltung zu beachten. Bei der Planung eines barrierefreien Hauses oder bei einem Umbau einer bereits bestehenden Immobilie gibt es viel zu beachten.
Der wichtigste Raum in Sachen Barrierefreiheit ist das Badezimmer, schliesslich sollen sich gerade hier auch gehbehinderte Menschen selbstständig frei bewegen können. Um ein barrierefreies Bad einzurichten ist ein bestimmter Raumbedarf erforderlich, ein Rollstuhl benötigt beispielsweise mindestens 150 cm x 150 cm zum Wenden. Zur Grundausstattung eines barrierefreien Badzimmers gehören neben einer ebenerdigen Dusche die mit einem Sitz ausgestattet ist und dem unterfahrbaren Waschtisch noch einige weitere Dinge.
Barrierefreies Badezimmer nach DIN 18040-2
Bei der Planung und dem Bau barrierefreier Einrichtungen im Sanitär Bereich halten wir uns soweit dies gefordert wird, an die Norm „DIN 18040-2“. In dieser Norm ist geregelt unter welchen technischen Voraussetzungen Gebäude und bauliche Anlagen barrierefrei sind.
Die in der Norm festgelegten Maße und Vorgaben sind für ein privates Badezimmer nicht verpflichtend. Es ist sogar ratsam, das eigene Bad individuell nach seinen eigenen Bedürfnissen einzurichten.
Der barrierefreie Umbau des Badezimmers kann zu einer kostspieligen Angelegenheit werden, vor allem wenn bauliche Veränderungen in einer bestehenden Immobilie erforderlich werden. Die speziellen, für die barrierefreie Einrichtung benötigten Sanitärprodukte, kosten oft mehr als die üblichen Standardmodelle. Doch die Barrierefreiheit muss nicht zum Kostentreiber werden.
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) vergibt zinsgünstige Kredite für den barrierefreien Badausbau.
Eigentümer oder Vermieter einer Immobile oder einer Eigentumswohnung erhalten bis zu 50.000 Euro Kreditbetrag pro Wohneinheit
Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit einen Investitionszuschuss bis 6.250 Euro je Wohnung für Maßnahmen zur Barrierereduzierung bei der KfW zu beantragen.
Für den barrierefreien Umbau der eigenen Wohnung zahlt die Pflegekasse einen Zuschuss in einer Höhe von bis zu €4.000,-
Die Pflegeversicherung bezuschusst im Rahmen von wohnumfeldverbessernden Maßnahmen zum Beispiel eine ebenerdige behindertengerechte Dusche, fest installierte Haltegriffe in Bad und Dusche oder Stützgriffe neben dem WC oder Waschbecken. Voraussetzung dafür ist allerdings die Feststellung einer Pflegestufe.
Tipp von uns: Anträge sollten immer vor Beginn der Baumaßnahme gestellt werden.
Fragen Sie uns, wir beraten Sie gerne!
Nutzen Sie unseren Online-Rechner für eine schnelle, unverbindliche Preisauskunft. Ein genaues Angebot erstellen wir nach einer Besichtigung vor Ort, da individuelle Gegebenheiten digital nicht vollständig erfasst werden können.
Senden Sie uns Ihre Anfrage – wir besprechen Ihren Auftrag und Sonderwünsche gern im Detail.